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Übertragung von Kanada-Beteiligungen aus Deutschland nach Österreich im Erb- oder Schenkungsweg
(BMF) – Gehen Anteile an kanadischen Kapitalgesellschaften von dem in Deutschland ansässigen Vater (österreichisch-deutscher Doppelstaatsbürger mit deutschem Hauptwohnsitz) im Erbweg auf seinen in Österreich ansässigen Sohn über, so ist dieser Vorgang gemäß Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen.
Werden diese Anteile noch zu Lebzeiten auf den Sohn im Schenkungsweg übertragen und wird dieser Vorgang in Deutschland der Schenkungsbesteuerung unterzogen, dann besteht korrespondierend hiezu die Möglichkeit, diesen Vorgang, soweit dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO in Österreich von der Schenkungsbesteuerung freizustellen. (EAS 1384 v. )