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Quellenbesteuerung doppelt ansässiger Kapitalgesellschaften
Nach dem vom BFH zu entscheidenden Sachverhalt war eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft (Sitz und Geschäftsleitung in den USA) als 100%ige Muttergesellschaft an einer ebenfalls nach US-amerikanischem Recht errichteten Tochterkapitalgesellschaft beteiligt, die ihren Sitz in den USA, jedoch den Ort ihrer Geschäftsleitung in Deutschland hatte. Die doppelt ansässige Tochtergesellschaft schüttete in den Streitjahren Dividenden an ihre US-Muttergesellschaft aus, wobei für die Ausschüttungen in Deutschland Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Die Tochtergesellschaft begehrte in der Folge die Rückerstattung dieser Kapitalertragsteuer, da die Dividenden in Deutschland gemäß Art. XIV Abs. 2 DBA Deutschland-USA 1954/65 steuerfrei zu stellen wären. Nach dieser Abkommensvorschrift sind von einer US-amerikanischen Körperschaft bezahlte Dividenden in Deutschland steuerbefreit, wenn der Empfänger in Deutschland keinen Wohnsitz hat oder keine deutsche Gesellschaft ist.
Der BFH hielt zunächst fest, daß auch Ausschüttungen doppelt ansässiger Kapitalgesellschaften nach deutschem innerstaatlichem Recht der Kapitalertragsteuerabzugspflicht unterliegen. Für die Steuerabzugspflicht nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 dEStG rei...