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Kollektivvertraglicher Verfall von Entgeltansprüchen auch ohne Ausfolgung einer Lohnabrechnung
Viele Kollektivverträge sehen Verfallsbestimmungen für Entgeltansprüche vor. In seinem Urteil vom , 8 ObS 9/17g, musste sich der OGH mit jenen des Kollektivvertrages für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe beschäftigen. Die Ausführungen des OGH sind in weiten Teilen aber grundsätzlicher Natur und haben daher auch für zahlreiche andere Arbeitsverhältnisse, die anderen kollektivvertraglichen Bestimmungen unterliegen, Bedeutung. Schlagzeilenartig lassen sich diese wie folgt zusammenfassen: Erstens, das LSD-BG hat an der Zulässigkeit von Verfallsbestimmungen nichts geändert. Zweitens, die Nichtausfolgung einer Lohnabrechnung verhindert nicht in jedem Fall den Beginn des Laufs einer Verfallsfrist.
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer war als gewerberechtlicher Geschäftsführer bei einem Café und Cateringservice beschäftigt; das Arbeitsverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für AngeS. 22stellte im Hotel- und Gastgewerbe. Für den ersten Monat erhielt er etwa ein Drittel des Gehalts, für den zweiten Monat gar nichts. Auch eine Lohnabrechnung blieb der Arbeitgeber schuldig. Das Arbeitsverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Der Arbeitgeber ging später in Konkurs, sodass der Arbeitnehmer letztlich...