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SWI 11, November 1998, Seite 543

Währungsswapzahlungen im Internationalen Steuerrecht

Gerald Toifl

Unter einem Währungsswap versteht man eine Vereinbarung zwischen zwei Personen, nach der jede Person der anderen einen gleichwertigen Kapitalbetrag in unterschiedlicher Währung auf die gleiche Zeit überläßt. Diese Vereinbarung ist mit der Verpflichtung verbunden, dem Vetragspartner laufend Zinsen in der dem erhaltenen Kapitalbetrag entsprechenden Währung zu bezahlen.

Die steuer- und bilanzrechtliche Behandlung solcher Währungsswapzahlungen führt bereits nach nationalem Recht zu großen Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten werden bei Zahlungen an eine Person in einem anderen Staat noch dadurch verstärkt, daß in der internationalen DBA-Praxis unklar ist, unter welche Verteilungsnorm solche Zahlungen subsumiert werden sollen.

Rotondaro (European Taxation 1998, 262 ff.) gibt einen Überblick über die in Italien zu dieser Frage vertretenen Ansichten. Die von ihm dargestellten Argumente können auch auf die österreichische Rechtslage angewendet werden (vgl. zu dieser Frage aus österreichischer Sicht ausführlich Kirchmayr/Toifl in der ersten Nummer einer ab nächstem Jahr vom IBFD neu herausgegebenen Zeitschrift mit dem Namen „Derivatives and Financial Products Journal").

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