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Steuerentlastungsmethode bei den österreichischen Abzugssteuern
(BMF) - Ergibt sich aus einem österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen die Verpflichtung, von Steuerausländern bezogene Inlandseinkünfte von der Abzugsbesteuerung zu entlasten, und kann das Vorliegen dieser Entlastungsvoraussetzungen einwandfrei nachgewiesen werden, dann können die DBAs solange unmittelbar angewendet und demzufolge von der Abzugsbesteuerung freigestellt werden, als nicht durch Verordnung oder durch zwischenstaatliche Vereinbarung ausdrücklich Gegenteiliges angeordnet wird.
Artikel 27 des DBA-USA (neu), der ausführt, daß die Vertragstaaten „nicht gehindert sind", ihre im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Abzugssteuersysteme anzuwenden, wird in diesem Zusammenhang lediglich als Klarstellung und nicht als normatives Gebot zur Anwendung der Steuerrückerstattungsverfahren verstanden.
Der Umstand, daß derzeit noch keine das Rückerstattungsverfahren vorschreibende Durchführungsverordnung zum DBA-USA (neu) ergangen ist, bedeutet indessen nicht, daß Einkünfte eines US-Investors, der als echter stiller Gesellschafter an einem österreichischen Unternehmen beteiligt ist, KESt-frei gestellt werden können; denn nach Artikel 7 Abs. 8 DBA-USA (neu) sind die Einkünfte stiller Ge...