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SWI 11, November 1998, Seite 505

Vermittlung österreichischer Künstler nach Brasilien

Erwirbt ein in Brasilien ansässiger brasilianischer Staatsbürger, der in Brasilien eine Künstleragentur betreibt, in Österreich eine Wohnung, die etwa 3 Monate jährlich benutzt wird, dann löst dies wohl nach innerstaatlichem Steuerrecht den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht aus, doch steht das DBA-Brasilien einer steuerlichen Erfassung der außerhalb Österreichs erzielten Einkünfte entgegen.

Dienen die Österreich-Aufenthalte vornehmlich der Akquirierung österreichischer Künstler für die Abhaltung von Konzerttourneen in Südamerika und wird zu diesem Zweck in Österreich ein Gewerbeschein mit gewerblicher Anschrift an der österreichischen Wohnadresse gelöst, dann spricht die Vermutung dafür, daß im Sinn von § 29 BAO die inländische Wohnung als inländische Betriebstätte des brasilianischen Unternehmens zu werten ist; und zwar gleichgültig, ob während der Auslandszeiten der Gewerbeschein als ruhend gemeldet wird oder nicht.

Die Vermutung spricht aber gleichzeitig dafür, daß diese Betriebstätte nicht als Betriebstätte im Sinn des Artikels 5 DBA-Brasilien zu werten ist. Denn gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. d sind bloße „Einkaufsstellen" eines Unternehmens nicht als Betriebstätte einzustufen. Bes...

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