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Inländischer Profi-Sportwettkampf mit US-Veranstalter
Veranstaltet eine US-Kapitalgesellschaft in Österreich einen Sportwettkampf, bei dem zwei US-Profimannschaften, die ihrerseits in der Rechtsform amerikanischer Kapitalgesellschaften organisiert sind, gegeneinander antreten, dann unterliegen die von dem US-Veranstalter an die zwei US-Mannschaften gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug nach § 99 EStG. Dieser Steuerabzug wird durch Artikel 17 Abs. 3 DBA-USA v. nicht untersagt; es können allerdings die beiden US-Gesellschaften der Profimannschaften insoweit eine Rückerstattung des Steuerabzuges verlangen, als dieser die Steuerschuld der Sportler für deren inländische sportliche Tätigkeit übersteigt.
Seitens des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn in einem solchen Fall der Steuerabzug unterbleibt, weil erkennbar ist, daß für die einzelnen Sportler der beiden Mannschaften keine österreichische Steuerschuld anfallen kann, da deren Einkünfte für den 1 bis 2 Tage dauernden Wettkampf jedenfalls unterhalb der 20.000-US-Dollar-Grenze des Artikels 17 DBA-USA liegen werden.
Was nun die Einnahmen des US-Veranstalters aus der Überlassung von Senderechten anlangt, ist zu sagen, daß diese weder bei Überlassung an inländische Fernsehan...