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Anrechnungs- statt Befreiungsmethode?
In der DBA-Praxis wird die internationale juristische Doppelbesteuerung entweder durch Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuern oder durch Freistellung der ausländischen Einkünfte von der inländischen Bemessungsgrundlage vermieden (vgl. dazu ausführlich die Beiträge in Gassner/Lang/Lechner [Hrsg.], Die Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Wien 1995). Auch die OECD stellt es ihren Mitgliedstaaten im wesentlichen frei, ob sie im Rahmen von DBA die Doppelbesteuerung durch Anwendung der Anrechnungs- oder der Befreiungsmethode vermeiden.
Bei Einkünften aus Dividenden-, Zins- und Lizenzgebührzahlungen wird jedoch stets die Anrechnungsmethode herangezogen (vgl. Art. 23 OECD-MA). Menck (IWB Nr. 16 vom , 769 ff.) berichtet, daß zur Zeit in Deutschland vor dem Hintergrund der Mißbrauchsbekämpfung diskutiert wird, ob in allen Fällen von Auslandseinkünften die Anrechnung an die Stelle der Freistellung treten sollte.