zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 11, November 2018, Seite 20

Verjährung von Zulagen

Andreas Gerhartl

Der Anspruch auf Geldleistungen verjährt im Regelfall nach drei Jahren. Vergleichsverhandlungen stellen zwar einen Hemmungsgrund dar, aber nur, wenn diese Verhandlungen von beiden Seiten ernsthaft geführt werden. Im Ergebnis darf sich der Arbeitnehmer mit der Geltendmachung von Forderungen daher – wie ein aktuelles Beispiel zeigt – nicht zu lange Zeit lassen ( 9 ObA 24/18x).

Sachverhalt

Die klagende Arbeitnehmerin ist seit in einem Landesklinikum des beklagten Arbeitgebers als Ärztin beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war die Anwendbarkeit der Bestimmungen des niederösterreichischen Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (NÖ LVBG) vereinbart. Dem Arbeitgeber wurde am vom Betriebsrat mitgeteilt, mehrere Ärzte seien wegen folgender Auffälligkeiten mit der Bitte um Bezugsabrechnung an ihn herangetreten:

  • Im Dienstplan werde kein Ersatzruhetag festgelegt.

  • Sonn-, Nacht- und Feiertagsüberstunden würden nur mit 50%igem Zuschlag abgerechnet.

  • Bei einem verlängerten Dienst (Nachtdienst) würden vier Stunden nicht berücksichtigt.

Der Betriebsrat ersuchte um einen Gesprächstermin und stellte den Antrag, die Bezüge bestimmter Ärzte, darunter auch die der klagenden Arbeitnehmerin, rückwirkend...

Daten werden geladen...