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Umsatzsteuer und § 48 BAO
Ein niederländischer Reiseveranstalter stellte in Österreich beim BMF einen Antrag auf Entlastung von der internationalen Doppelbesteuerung nach § 48 BAO, weil die von ihm in Rechnung gestellten Entgelte für Reiseleistungen sowohl in den Niederlanden als auch in Österreich (§ 3 Abs. 13 UStG 1972) der Umsatzsteuer - nach jeweils innerstaatlichem Recht zu Recht - unterworfen wurden. Das Bestehen einer internationalen Doppelbesteuerung als allgemeine Voraussetzung für eine Entlastungsmaßnahme nach § 48 BAO war deshalb unstrittig gegeben. Unter Berufung auf das Erkenntnis des , versagte das BMF jedoch die Entlastung, da die unilaterale Vermeidung einer Doppelbesteuerung grundsätzlich Aufgabe des Wohnsitzstaates des Steuerpflichtigen wäre.
Nach Ansicht des VwGH kann diese zur Ertragsbesteuerung ausländischer Unternehmen ergangene Rechtsprechung nicht ohne weiteres auf die Umsatzsteuer übertragen werden. Im Zusammenhang mit einer Doppelbesteuerung vom Einkommen oder Vermögen erscheint es sachgerecht, die Ermessensübung bei der Anwendung von § 48 BAO an der Überlegung zu orientieren, daß nach der üblichen Staatenpraxis beim Abschluß eines DBA im allgemeinen der Wohnsitzstaat Steuerfreistellungen bzw. Steue...