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SWI 9, September 1998, Seite 406

Gewinnanteil einer US-Gesellschaft aus einer stillen Beteiligung

(BMF) - Wird anläßlich der Bilanzerstellung für das Wirtschaftsjahr 1997 im Jahr 1998 beschlossen, einer mit 10% am Gewinn der inländischen Kapitalgesellschaft echt still beteiligten US-Gesellschaft nur die vertraglich vereinbarte Mindestausschüttung in Höhe von 3% der Einlage zuzuwenden, und wird dieser Mindestausschüttungsbetrag im Jahresabschluß für 1997 gewinnmindernd angesetzt, dann gilt bei Fehlen eines im Beteiligungsvertrag bezeichneten Ausschüttungstages gemäß § 95 Abs. 4 Z 2 EStG i. d. R. der Tag nach Aufstellung der Bilanz als Einkünftezuflußzeitpunkt, der die Kapitalertragsteuerabzugspflicht in Österreich auslöst. Ob die Einkünfte in den USA noch im Jahr 1997 oder erst im Jahr 1998 besteuert werden, richtet sich nach amerikanischem Steuerrecht, zu dem seitens des BM für Finanzen keine Auskünfte erteilt werden können.

Ob der steuerliche Zuflußzeitpunkt vor oder nach dem liegt, ist aus der Sicht der steuervertraglichen Beziehungen mit den USA unerheblich. Denn weder das für die Abzugsbesteuerung bis geltende Abkommen vom noch das ab geltende Abkommen vom entziehen Österreich Quellenbesteuerungsrechte für aus Österreich abfließende Einkün...

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