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Architektenhonorare an eine italienische Architekten-OHG
(BMF) - Werden von einer österreichischen GmbH Architektenhonorare an italienische Architekten gezahlt, die sich in der Rechtsform einer italienischen OHG zusammengeschlossen haben, dann setzt eine DBA-konforme Steuerfreistellung in Österreich voraus, daß der nach § 99 EStG zum Steuerabzug verpflichteten inländischen GmbH nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses AÖFV Nr. 31/1986 italienische Ansässigkeitsbescheinigungen der Einkünfteempfänger vorliegen. Einkünfteempfänger sind im Fall einer italienischen Personengesellschaft die Gesellschafter, sodaß Ansässigkeitsbescheinigungen aller Gesellschafter erforderlich sind. Der hiefür aufgelegte Vordruck (ZS -I 2) ist bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen erhältlich. (EAS 1268 v. )