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SWI 8, August 1998, Seite 391

Grenzüberschreitende Einbringung einer Mitunternehmerschaft

Gerald Toifl

Die grenzüberschreitende Einbringung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft ist bisher in der Diskussion um das deutsche Umwandlungssteuerrecht kaum beachtet worden. In den Kommentierungen zu der einschlägigen Bestimmung des § 23 Abs. 1 dUmwStG wird zumeist ohne Begründung die Ansicht vertreten, daß zwar die Einbringung von Betrieben und Teilbetrieben einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft in eine ausländische EU-Kapitalgesellschaft steuerneutral möglich ist, nicht jedoch die Einbringung von Mitunternehmeranteilen. Schmid/Wiese (IStR 1998, 321 ff.) kommen dagegen in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, daß eine grenzüberschreitende Einbringung nach § 23 Abs. 1 dUmwStG jedenfalls dann steuerneutral durchgeführt werden kann, wenn eine Kapitalgesellschaft als alleinige Gesellschafterin einer sog. Einheits-KG ihren 100%igen Kommanditanteil in eine ausländische EU-Kapitalgesellschaft einbringt. Diese Auffassung hat auch zur Folge, daß eine spätere Veräußerung der Anteile nicht mehr in Deutschland besteuert werden kann und damit Deutschland das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven verliert. Dies muß jedoch nach Schmid/Wiese im Lichte der Fusionsri...

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