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EuGH: Vorsteuererstattung auch mit einer Zweitschrift möglich
In seinem Urteil vom Rs. C-361/96 Société général des grandes sources d'eaux minérales françaises hatte sich der EuGH mit folgendem Sachverhalt zu befassen: Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Frankreich. Sie schloß im Januar 1989 mit einer deutschen Gesellschaft eine Vereinbarung, in der sie sich im Zusammenhang mit der Auflösung eines Händlervertrages zur Zahlung von 3,5 Mio. DM zuzüglich 490.000 DM Umsatzsteuer verpflichtete. Das Original der von der deutschen Gesellschaft ausgestellten Rechnung ging gemäß dem unbestrittenen Vortrag der Klägerin auf dem Postweg verloren, nachdem sie die Rechnung an eine Anwaltskanzlei abgesandt hatte, die mit der Erstattung der Vorsteuern in Deutschland beauftragt war. Die Klägerin ließ sich daraufhin von der deutschen Gesellschaft eine Zweitschrift der Rechnung ausstellen und beantragte mit Hilfe dieses Dokuments die Erstattung der deutschen Umsatzsteuer. Die Erstattung wurde von der zuständigen Finanzbehörde mit der Begründung abgelehnt, daß eine Erstattung der Umsatzsteuer nur unter der Vorlage der Originalrechnung möglich sei. Die Klägerin beantragte die Erstattung im Billigkeitsweg, weil die Origina...