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DBA-steuerfreie Auslandszinsen und Endbesteuerung
Auf Grund der Verordnung vom 12. Feber 1998, BGBl. II Nr. 43/1998, kann ab bei DBA-steuerfreien Auslandszinsen (z. B. im Fall von Zinsen aus argentinischen Anleihen) eine DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich nicht mehr durch Nichteinbehaltung der österreichischen Kapitalertragsteuer, sondern nur mehr im Veranlagungs- oder Rückerstattungsverfahren (§ 240 BAO) herbeigeführt werden. Für solche steuerfrei gestellte Auslandszinsen entfiel bereits bisher die Endbesteuerungswirkung im Bereich der Erbschaftsbesteuerung (Z 1.3.3 AÖFV Nr. 175/1994).
Nach Auffassung des BM für Finanzen besteht für den Abgabepflichtigen indessen in Fällen der vorliegenden Art keine Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung im Rahmen einer Veranlagung oder eines Steuerrückerstattungsverfahrens geltend zu machen. Wird daher ein mit Endbesteuerungswirkung verknüpfter Kapitalertragsteuerabzug von einer österreichischen Bank vorgenommen, geht diese Wirkung solange nicht verloren, als keine DBA-Steuerentlastung in Anspruch genommen wird. Ein diesbezüglicher Erlaß steht in Ausarbeitung. (EAS 1276 v. )