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Gesellschafterdienstnehmer im Verhältnis zu Deutschland
Die im Erlaß AÖFV Nr. 32/1987 hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Gesellschafter-Geschäftsführer getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise auch für andere Gesellschafter-Dienstnehmer. In Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH, die mit dieser deutschen Gesellschaft einen Dienstvertrag als Grenzgänger abgeschlossen haben, unterliegen daher gemäß Art. 8 Abs. 1 DBA-Deutschland insoweit der deutschen Besteuerung, als ihre berufliche Tätigkeit auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Die Grenzgängerregelung des Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland kommt sonach nicht zur Anwendung. (EAS 1273 v. )