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iFamZ 5, Oktober 2017, Seite 309

Höhe des Unterhalts iZm einem Sanierungsverfahren

iFamZ 2017/144

§ 231 ABGB

Bei Schulden, die bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen sind, ist der Abzug von der Bemessungsgrundlage einer S. 310 Angemessenheitsprüfung zu unterziehen. Der Schuldner muss bei Abschluss eines Sanierungsplans alles Zumutbare unternehmen, um nicht nur seine Schulden zu bedienen und eine Entschuldung zu erreichen, sondern auch seine Unterhaltspflicht zu erfüllen.

Der Vater ist seit 2006 zu einem monatlichen Geldunterhalt von 300 € für seinen 2003 geborenen Sohn S verpflichtet. Nach Eröffnung des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung über sein Vermögen beantragte der Vater letztlich ab die gänzliche Aussetzung seiner Unterhaltspflicht. Er erzielte während der Dauer des Sanierungsverfahrens, von Jänner bis Juni 2014, ein monatliches Nettoeinkommen von 1.482,66 €. Mit Beschluss vom wurde der Sanierungsplan rechtskräftig bestätigt und das Insolvenzverfahren aufgehoben. Seit ist der Vater, der auch für ein weiteres (2006 geborenes) Kind sorgepflichtig ist, als Angestellter tätig und erzielte ab Oktober 2014 ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1.833,21 €. Der Sanierungsplan sieht vor, dass der Vater zwischen Juni 2014 und Juli 2016 in vier halbjä...

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