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EuGH: Doppelbesteuerungsabkommen und EG-Recht
Dem Gilly lag folgender Sachverhalt zugrunde: Herr und Frau Gilly haben ihren Wohnsitz in Frankreich nahe der deutschen Grenze. Herr Gilly ist französischer Staatsangehöriger und Lehrer im öffentlichen S. 339Schulwesen in Frankreich. Frau Gilly ist deutsche Staatsangehörige und hat durch die Eheschließung auch die französische Staatsangehörigkeit erworben; sie ist Lehrerin an einer öffentlichen Schule in Deutschland, die im Grenzgebiet liegt. Die von Frau Gilly in den Jahren 1989 bis 1993 in Deutschland empfangenen Dienstbezüge sind nach dem DBA Deutschland-Frankreich in Deutschland besteuert worden, da sie deutsche Staatsangehörige ist und die Bezüge aus einer deutschen öffentlichen Kasse stammten. Diese Bezüge werden auch in Frankreich besteuert, die deutsche Steuer aber auf die in Höhe der diesen Einkünften entsprechenden französischen Steuer angerechnet. Herr und Frau Gilly machten geltend, die Anwendung der Bestimmungen des DBA habe zu einer ungerechtfertigten und diskriminierenden Höherbesteuerung geführt, die insbesondere gegen die Art. 6 (ehemals Art. 7 EWGV), 48 und 220 EGV verstoße. Sie haben daher die Befreiung von den streitigen Steuern und die E...