Doppelbesteuerung
2026
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Art. 22 Vermögen (Art. 22 MA)
Inhaltsübersicht
Übereinstimmung mit dem MA
1. Gemeinsamkeiten
2. Unterschiede
Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Josef Schuch/Dr. Martin Klokar
Schrifttum:
Bendlinger Das OECD-Musterabkommen 2017, SWI 2017, 450 ff.;
Übereinstimmung mit dem MA
1. Gemeinsamkeiten
1 Inhaltliche Identität. Art. 22 entspricht - mit Ausnahme von Art. 22 Abs. 3 - nahezu wortwörtl. dem Art. 22 MA. Der Unterschied im Wortlaut des Art. 22 Abs. 2 liegt darin, dass Art. 22 Abs. 2 noch von „selbständiger Arbeit“ und „fester Einrichtung“ spricht, wohingegen Art. 22 Abs. 2 MA idF ab 2002 diese im früheren Art. 14 MA enthaltene Terminologie nicht mehr kennt und nur mehr die Terminologie des Art. 7 MA („Unternehmensgewinne“, „Betriebsstätte“) verwendet. Ein inhaltl. Unterschied ist darin aber nicht zu erkennen. Dahe...