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SWI 6, Juni 1998, Seite 254

Grenzgängergeschäftsführer im Verhältnis zu Liechtenstein

Innerhalb der OECD-Staatengemeinschaft geht die herrschende Auffassung nunmehr dahin, daß Änderungen im innerstaatlichen Recht auch Rückwirkungen auf die Abkommensanwendung entfalten können. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist in diesem Sinn eine geänderte innerstaatliche Rechtslage für die Abkommensanwendung insoweit maßgebend, als hiedurch der Inhalt der Abkommensbestimmungen nicht derart gravierend verändert wird, daß diese Abkommensbestimmungen den ihnen aus dem Abkommenszusammenhang zukommenden Sinn verlieren. Wie hoch diese Beachtlichkeitsgrenze bei Änderungen im innerstaatlichen Recht anzusetzen ist, muß erforderlichenfalls im Rahmen eines Verständigungsverfahrens mit dem betroffenen anderen Staat geklärt werden.

Das BM für Finanzen geht davon aus, daß gegenüber allen Staaten, die keine gegenteilige Ansicht vertreten, die innerstaatliche Umqualifizierung der Gesellschaftergeschäftsführerbezüge in solche aus selbständiger Arbeit auch bei den vor 1982 abgeschlossenen Abkommen nicht mehr die Anwendung der Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit, sondern jener für selbständige Arbeit zur Folge hatte. Lediglich im Verhältnis zur Schweiz wurde bisher eine gegenteilige Verstän...

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