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SWI 6, Juni 1998, Seite 253

Veranstaltung eines inländischen Flugtages

Das ministerielle EAS-Verfahren wurde ins Leben gerufen, um in internationalen Steuerfällen bei Auftreten von Zweifelsfragen rechtlicher Art dem Rechtssuchenden Unterstützung zuteil werden zu lassen. Das EAS-Verfahren kann indessen nicht eine steuerliche Beratung österreichischer Unternehmer ersetzen. Es muß daher gebeten werden, für die Klärung der technischen Details der steuerlichen Erfassung von Mitwirkenden an einem inländischen Flugtag einen Wirtschaftstreuhänder beizuziehen.

Allgemein ist im gegebenen Zusammenhang auf folgendes hinzuweisen: In Österreich nicht ansässige Mitwirkende an einem inländischen Flugtag unterliegen mit den hiefür vom Veranstalter bezogenen Vergütungen gemäß § 98 EStG der inländischen Besteuerung; die Steuer ist gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG vom Veranstalter im Abzugsweg zu erheben. Mitwirkende sind nicht nur die ausländischen Piloten, sondern auch alle anderen natürlichen und juristischen Personen, die einen finanziell abgegoltenen Leistungsbeitrag jeglicher Art erbringen (z. B. ausländische Flugzeugwerke; ausländische Staaten in bezug auf zur Verfügung gestellte Militärmaschinen; Luftfahrtunternehmen, die eine Kunstflugstaffel zur Verfügung stellen). Soweit die Mitwirkenden in Staa...

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