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Ausländische Stiftung als mittelbarer Gesellschafter einer österreichischen Holdinggesellschaft
(BMF) - Die Anordnung des Methodenwechsels gemäß VO BGBl. Nr. 57/1995 entfaltet auch auf solche Konstruktionen Wirkung, die im Vertrauen auf die vor 1995 bestehende Rechtslage gestaltet worden sind; und zwar auch dann, wenn mit der gewählten Konstruktion keine Umgehung österreichischer Steuern angestrebt wird.
Ist eine in einer Steueroase angesiedelte Stiftung unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile an einer österreichischen Holdinggesellschaft, die unter Ausnutzung des österreichischen DBA-Netzes in den Quellenstaaten unbesteuert gebliebene Gewinne steuerfrei durch Österreich in die Steueroase hindurchschleust, dann geht für die österreichische Holdinggesellschaft die Steuerbefreiung für die von ihr aus dem Ausland bezogenen Gewinnausschüttungen verloren.
Zu der Frage, ob die Stiftung als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden, da dies Sachverhaltsfeststellungen erfordert, die von den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorzunehmen sind. (EAS 1226 v. )