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Neues Holdingregime in der Schweiz
Zur Stärkung des Standorts Schweiz für Holdinggesellschaften wurde rückwirkend mit Beginn des Jahres 1997 ein neues Holdingregime eingeführt. Marti (Tax Notes International 1998, 332 ff.) gibt einen Überblick über diese Bestimmungen. Demnach wird das internationale Schachtelprivileg ähnlich der österreichischen Rechtslage nicht nur für Gewinnausschüttungen, sondern auch für die Anteilsveräußerung gewährt. Die Anteile müssen nur für einen Mindestzeitraum von 12 Monaten gehalten werden. Dies betrifft allerdings nur die Schweizer Bundes-Körperschaftsteuer, während einzelne Kantone weiterhin eine Steuer auf diese Vorgänge erheben. Zusätzlich wird seit dem bei der Einbringung wesentlicher Beteiligungen in eine ausländische Gesellschaft derselben Unternehmensgruppe auf eine Besteuerung der stillen Reserven verzichtet. Die Bundes-Körperschaftsteuer wurde zudem auf 7,8% gesenkt.