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Weiterbelastung deutscher GmbH-Geschäftsführerbezüge an die österreichische GmbH-Betriebstätte
(BMF) - Unterhält eine im Bereich der Immobilien- und Hausverwaltung tätige deutsche GmbH in Österreich eine Niederlassung, dann ist es sachgerecht, daß Lohnaufwandsteile des deutschen handelsrechtlichen Geschäftsführers insoweit an diese österreichische Niederlassung weiterbelastet werden, als sie dem Anteil seiner für diese Niederlassung erbrachten Aktivitäten entsprechen. Ist der betreffende Geschäftsführer in Deutschland ansässig und hält er sich weniger als 183 Tage pro Jahr in Österreich auf, dann erwächst ein österreichischer Besteuerungsanspruch hinsichtlich dieser Bezugsanteile nur dann, wenn sich der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers dermaßen stark auf die inländische Betriebstätte bezieht, daß er dem Personalstand dieser Betriebstätte zuzurechnen ist. Dies wurde in EAS 817 angenommen; allerdings handelte es sich damals um in Österreich ansässige Geschäftsführer einer deutschen GmbH, deren Hauptaufgabe in der Geschäftsleitung der inländischen Betriebstätte bestand („betriebstättenleitende Geschäftsführer").
Solange in Zweifelsfällen die lohnsteuerliche Erfassung der Geschäftsführerbezüge zu 100% von der deutschen Steuerverwaltung wahrgenommen wird und hierüber entspre...