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SWI 4, April 1998, Seite 188

Negativer Progressionsvorbehalt bei unterjähriger Wohnsitzverlegung

(BMF) - Verlegt ein Steuerpflichtiger mit seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich und erleidet er im gesamten Jahr 1996 Verluste aus deutschem Hausbesitz in der Größenordnung von über 80.000 S, dann ist dieser Verlust - soweit er in der Zeit nach Wohnsitzverlegung erwachsen ist - in Österreich bei der Ermittlung des anzuwendenden Progressionssatzes zu berücksichtigen; übersteigt er die ab zugeflossenen Inlandseinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, führt dies zu einer Steuerfreistellung dieser Inlandseinkünfte. Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen, daß nach der ständigen Anwendungspraxis in Österreich der für die Besteuerung anzuwendende Progressionssatz jener Steuerbelastungsprozentsatz ist, der sich bei Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens ergäbe; dies ist bei einem negativen Einkommen oder bei einem Einkommen unterhalb der Besteuerungsschwelle der Satz von 0% (EAS 872).

Der Umstand, daß jener Deutschland-Verlust, der in Österreich eine Steuerfreistellung der Inlandseinkünfte bewirkt, von der deutschen Steuerverwaltung zur Gegenverrechnung mit den im 1. Jahresquartal zugeflossenen deutschen NSA-Einkünften zugelassen wird, steht der Ver...

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