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Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht
Der französische Conseil d'Etat hat in seinem Urteil vom entschieden, daß eine französische Personengesellschaft mit nicht ansässigen Gesellschaftern ebenso wie eine Personengesellschaft mit ausschließlich ansässigen Gesellschaftern als eigenes Steuerrechtssubjekt anzusehen ist. Auch der auf den ausländischen Gesellschafter entfallende Gewinnanteil an der Personengesellschaft kann nach Ansicht des Conseil d'Etat unabhängig vom Bestehen einer DBA-rechtlichen Betriebstätte in Frankreich besteuert werden. Andere Überlegungen könnten nur dann anzustellen sein, wenn ein DBA eine Sonderbestimmung für Personengesellschaften aufwiese. Coustel/Coudin (ET 1997, 463 ff.) gehen auf die Folgen ein, die sich aus dieser Entscheidung für die Beteiligung nicht ansässiger Personen an französischen Personengesellschaften sowie für die Beteiligung in Frankreich ansässiger Personen an ausländischen Personengesellschaften ergeben. Für den zuletzt genannten Fall kommen sie zu dem Ergebnis, daß die französische Steuer auf Passiveinkünfte durch die Zwischenschaltung einer ausländischen Personengesellschaft minimiert werden könne.