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In der Schweiz ansässiger Mitarbeiter einer US-Wirtschaftszeitung mit inländischer Niederlassung
Ist der Lebensmittelpunkt eines leitenden Mitarbeiters einer US-Wirtschaftszeitung mit Verantwortungsbereich für die Schweiz, Österreich, Italien sowie Zentral- und Osteuropa mit seinem schweizerischen Wohnsitz verknüpft, dann ist die Schweiz gemäß Artikel 15 Absatz 1 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens als Ansässigkeitsstaat berufen, die Gesamtbezüge der Besteuerung zu unterziehen, vorausgesetzt, daß Aufenthalte auf österreichischem Staatsgebiet die Frist des Artikels 15 Abs. 2 des Abkommens (183 Tage pro Kalenderjahr) nicht übersteigen. Die Bezüge sind korrespondierend in Österreich von der Besteuerung freizustellen.
Der Umstand, daß der US-Arbeitgeber in Österreich eine Büroniederlassung unterhält, würde nur dann zu einem Aufleben einer österreichischen Steuerpflicht führen, wenn der betreffende Mitarbeiter Arbeitsleistungen dieser österreichischen Niederlassung gegenüber erbringt und damit dem Personalstand dieser Niederlassung zuzurechnen wäre.
Werden Lohnbezugsteile vom US-Arbeitgeber dieser österreichischen Niederlassung weiterbelastet und werden sonach diese Lohnbezugsteile von der österreichischen Niederlassung als Betriebsausgabe gewinnmindernd an...