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Veräußerung eines inländischen Immobilienanteiles durch eine in den USA ansässige Miteigentümerin
Wurde einer in den USA ansässigen Österreicherin im Jahr 1993 ein Miteigentumsanteil an einer inländischen, im Privatvermögen stehenden Liegenschaft im Schenkungsweg übertragen und wird dieser Miteigentumsanteil nunmehr veräußert, so unterbleibt auf österreichischer Seite eine steuerliche Erfassung des hiebei erzielten Veräußerungsgewinnes, wenn die ab Anschaffung durch den Rechtsvorgänger zu berechnende Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen hindert die USA allerdings nicht, diesen Veräußerungsvorgang der US-Einkommensbesteuerung zu unterziehen. Aussagen darüber, wie der Veräußerungsgewinn nach US-Recht zu ermitteln ist, können allerdings im EAS-Verfahren nicht erteilt werden. (EAS 1167 v. )