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Berechnung des Matching-Credit-Anrechnungshöchstbetrages bei Terminverlustgeschäften mit Brasilien
Vergibt eine österreichische Kapitalgesellschaft einen kurzläufigen Kredit in Höhe von 100 Mio. S an eine brasilianische Bank, wobei nach den getroffenen Abmachungen im wirtschaftlichen Ergebnis einerseits Zinsen in der Höhe von rd. 21 Mio. S geleistet und gleichzeitig eine Darlehensrückzahlung von rd. 80 Mio. S erfolgen soll, dann kann eine solche Kapitalanlage in wirtschaftlicher Hinsicht nur so verstanden werden, daß hiebei ein Netto-Kapitalertrag von 1 Mio. S erzielt werden sollte (21 Mio. S Bruttozinsen abzüglich vorweg vereinbartem Verlust der Darlehensvaluta in Höhe von 20 Mio. S). Falls keine weiteren Aufwendungen mit dieser Transaktion im erkennbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, führt das Brasilien-Geschäft sonach zu einer österreichischen Steuerbelastung von 340.000 S (34% von 1 Mio. S). Dieser Betrag stellt damit gleichzeitig den Höchstbetrag für die Anrechnung brasilianischer Steuern dar. Wurden keine Abzugssteuern in Brasilien erhoben und wird in der Steuererklärung unter Berufung auf Artikel 23 Abs. 5 DBA-Brasilien die Anrechnung einer mit 25% von 21 Mio. S, sonach mit 5,25 Mio. S, ermittelten fiktiven Steuer begehrt, dann wird diese Anrechnung jedenfalls mit...