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Inanspruchnahme der "Grandfather-Clause" im neuen DBA-USA
(BMF) - Gemäß Artikel 28 Abs. 3 des neuen DBA-USA besteht für Abgabepflichtige, denen nach den Regeln des DBA-USA aus dem Jahr 1956 eine günstigere Besteuerung zuteil wurde, die Möglichkeit, den Wirksamkeitsbeginn des neuen Abkommens um ein Jahr hinauszuschieben. Besondere Formalvoraussetzungen sind hiebei keine vorgesehen; es ist lediglich sicherzustellen, daß diesfalls die Wirksamkeit des neuen Abkommens insgesamt und nicht nur mit den verbösernden Bestimmungen hinausgeschoben wird.
Vergibt daher beispielsweise ein in den USA ansässiger Lizenzgeber eine Filmlizenz nach Österreich und verwendet er als Trägermaterial kein kinematographisches Material (sondern bedient er sich einer Übertragung via Satellit), dann tritt auf der Grundlage der in früheren EAS vertretenen Auffassungen erstmals durch das neue Abkommen die Verpflichtung zu einer Quellenbesteuerung von 10% ein. Eine nach dem alten Abkommen gegebene Quellensteuerfreiheit kann nun noch für ein weiteres Jahr in Anspruch genommen werden. Allerdings wäre nicht ausreichend, daß diese Wahl vom österreichischen Lizenznehmer getroffen wird; auch dann nicht, wenn dieser auf Grund der Lizenzvereinbarung verpflichtet ist, für jegliche ...