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Gewinnausschüttung an eine US-LLC-Muttergesellschaft
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom , RFHE 27 S. 73, und des BFH vom , BStBl. II S. 695, und vom , BStBl. II S. 972) entwickelten Auffassung festgehalten, daß es in erster Linie darauf ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen läßt. Ist eine ausländische S. 4Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (z. B. EAS 303, 493, 1151). Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat.
Die Frage, ob eine Limited Liability Company als Personen- oder als Kapitalgesellschaft einzustufen ist, kann daher ebenfalls nur auf Grund des vorerwähnten Typenvergleiches beantwortet werden (EAS 925). Ein solcher Typenvergleich müßte im Zweifel im Rahmen der erh...