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SWI 11, November 1997, Seite 528

Mietaufwendungen für betrieblich genutzte Ferienhäuser im Ausland abzugsfähig

Eine deutsche Kapitalgesellschaft stellte ihren Arbeitnehmern unentgeltlich in Österreich gelegene Ferienhäuser zur Verfügung, die sie selbst angemietet hatte. Umstritten war vor dem BFH die Abzugsfähigkeit der Mietaufwendungen in Deutschland.

Nach Ansicht des BFH ist die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen in Deutschland im Ergebnis zu bejahen. Vor den Parteien des Verfahrens war zwar in erster Linie die Frage strittig, ob die Mietaufwendungen als (negative) Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen i. S. v. Art. 3 DBA Österreich-Deutschland anzusehen sind, die gemäß Art. 15 Abs. 1 des DBA in Deutschland keine steuerliche Berücksichtigung finden können. Diese Frage kann aber unbeantwortet bleiben, da es sich bei den von der deutschen Kapitalgesellschaft getätigten Aufwendungen der Sache nach um Lohn- und Gehaltsaufwendungen handelt. Es verhält sich insoweit nicht anders, als wenn den Arbeitnehmern die entsprechenden Geldmittel ausgehändigt worden wären, um sie hierdurch in die Lage zu versetzen, die Mieten für die Ferienhäuser selbst zu bezahlen. Die Lohn- und Gehaltsaufwendungen sind im Rahmen des deutschen Betriebes der Arbeitgeberin angefallen und sind daher auch abkommensrechtlich in D...

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