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Tochtergesellschaft als Betriebstätte
Der norwegische Supreme Court hat in einer Entscheidung vom ("Siemens Case") den DBA-rechtlichen Betriebstättenbegriff sehr weit ausgelegt. Im Ergebnis hatte die deutsche Muttergesellschaft Siemens AG durch ihre norwegische Tochtergesellschaft eine Betriebstätte in Norwegen begründet, indem sie dieser umfangreiches Know-how, beraterische Hilfestellung und Personal für die Entwicklung eines Überwachungs- und Steuerungssystems für Zwecke der Ölförderung zur Verfügung stellte. Andersen (ET 1997, 388 ff.) stellt die Argumente der Verfahrensparteien und des norwegischen Höchstgerichts dar. In seiner Analyse des Urteils stellt er insbesondere fest, daß der norwegische Supreme Court die Beweislast für das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen einer Betriebstätte beinahe zur Gänze dem Steuerpflichtigen auferlegte. Darüber hinaus weist Andersen darauf hin, daß der Gerichtshof zur Begründung seines Ergebnisses ausdrücklich auf den OECD-Kommentar 1992 Bezug nahm, obwohl das in Frage stehende DBA bereits im Jahr 1958 abgeschlossen wurde (vgl. dazu M. Lang in M. Lang/Loukota/ Lüthi (Hrsg.), Die Weiterentwicklung des OECD-Musterabkommens [1995], 28 ff.).