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Finanzierung einer pakistanischen Betriebstätte
Wird eine pakistanische Betriebstätte, die der Exploration von Bodenschätzen dient, mit einem Darlehen finanziert, das vom österreichischen Stammhaus aufgenommen worden ist, dann muß der Zinsenaufwand gemäß Artikel III DBA-Pakistan an die pakistanische Betriebstätte weiterbelastet werden.
Wenn nun Pakistan diesen Zinsenaufwand als Betriebsausgabe anerkennt und gleichzeitig nach Artikel VII des DBA-Pakistan das Besteuerungsrecht an den vom österreichischen Stammhaus an das österreichische Kreditinstitut gezahlten Zinsen beansprucht, so kann diesem Verlangen nicht entgegengetreten werden. Denn wenn die Darlehensschuld für Zwecke des pakistanischen Betriebs eingegangen worden ist, muß diese Verbindlichkeit dem Betriebsvermögen der pakistanischen Betriebstätte ungeachtet S. 485des Umstandes zugerechnet werden, daß die Verbindlichkeit buchmäßig zunächst im Stammhaus erfaßt worden ist. Zinsen für eine dem Vermögen der pakistanischen Betriebstätte zuzurechnende Verbindlichkeit stammen "aus Quellen innerhalb Pakistans" im Sinn von Artikel VII des Abkommens und sind folglich in Österreich von der Besteuerung freizustellen.
Sollte Pakistan die nach seinem Recht grundsätzlich vorgesehene 30%ige Zinse...