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Österreichische Inhaber schweizerischer Investmentzertifikate
(BMF) - Sind in Österreich ansässige Personen als Miteigentümer am Vermögen eines schweizerischen Investmentfonds beteiligt, der in schweizerischen Beteiligungen und Anleihen investiert, dann besteht gemäß Artikel 10 und 11 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens das Recht, die den Sockelbetrag von 5% übersteigende schweizerische Verrechnungssteuer rückerstattet zu erhalten. Die verbleibende schweizerische Quellensteuer von 5% ist sodann in Österreich auf die Einkommensteuer anrechenbar.
Das Rückerstattungsverfahren ist in der Durchführungsvereinbarung vom 5. bzw. , BGBl. Nr. 65/1975, AÖFV Nr. 73/1975, geregelt. Das Rückerstattungsformular trägt allerdings nunmehr die neue Bezeichnung "Form 84" und ist in der Drucksortenverwaltung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland erhältlich. (EAS 1099 v. )