zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 10, Oktober 1997, Seite 459

Die Zuständigkeit des EuGH für Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 177 EGV im Bilanzsteuerrecht

PRELIMINARY RULINGS FROM THE ECJ ALSO ON RULES OUTSIDE THE ORIGINAL EC-CONTEXT

Josef Schuch

If a national tax law provision - like Sec. 5 Austrian Individual Income Tax Act - directly or indirectly refers to community law or to implemented harmonized community law, the ECJ has jurisdiction under Article 177 of the Treaty to reply to the questions put to it. According to two decisions the ECJ has handed down recently, in such cases national tax courts may seek a preliminary ruling from the ECJ.

I. Die Rechtsfrage

Literatur und Judikatur beschäftigen sich seit längerem mit der Frage, ob der EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens angerufen werden kann, wenn die fraglichen Normen des europäischen Rechts nicht kraft Handelns der Gemeinschaftsorgane, sondern kraft nationaler Erstreckungsakte Anwendung finden. Dabei sind verschiedene Arten der Inbezugnahme von Gemeinschaftsrecht durch den nationalen Gesetzgeber denkbar. So kann etwa der Text einer Norm des Europarechts wörtlich ins nationale Recht übernommen werden. Eine nationale Norm kann aber auch auf die Norm des Europarechts oder auf innerstaatliches Recht, das in Umsetzung des Europarechts ergangen ist, verweisen. Gleiches muß gelten, wenn die Inbezugnahme europarechtlicher Vorschriften nicht im Wege einer ausdrückl...

Daten werden geladen...