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SWI 10, Oktober 1997, Seite 450

Berechnung des "base erosion-Tests" im neuen DBA-USA

(BMF) - Für die nach Artikel 16 Abs. 1 lit. d (ii) des neuen DBA-USA vorzunehmende Beurteilung, ob einer nur Passiveinkünfte erzielenden österreichischen Gesellschaft eine zum DBA-Ausschluß führende Durchlaufeigenschaft zuzumessen ist, wird nur auf die US-Einnahmen abgestellt. Denn es soll erreicht werden, daß in einem solchen Fall auf US-Seite nur dann Quellensteuerfreiheit gewährt wird, wenn wenigstens die Hälfte der US-Einkünfte der österreichischen Besteuerung unterliegt.

Die Abkommensberechtigung ginge daher z. B. nach Art. 16 DBA-USA verloren, wenn eine österreichische Investment-GmbH, die Zinseneinnahmen aus Österreich und aus dem Drittausland in Höhe von insgesamt 90 erzielt, ein Darlehen von einer Steueroasengesellschaft aufnimmt, um dieses Geld sodann in den USA zu veranlagen, und wenn die hiefür aus den USA zufließenden Zinsen 10 betragen (sodaß die Gesamteinnahmen damit auf 100 ansteigen), wobei an die Steueroasengesellschaft Zinsen in Höhe von 9 weiterzuleiten sind. In diesem Fall würde die "50-%-Grenze" nicht überschritten, und es stünde Abkommensberechtigung zu, wollte man diese Grenze von den Gesamteinnahmen berechnen. Denn von den Gesamteinnahmen von 100 werden bloß...

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