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Schweizerischer Grenzgänger - Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen GmbH
Im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens ist mit der Schweiz Einvernehmen erzielt worden, daß die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer nicht unter Artikel 14 (selbständige Arbeit), sondern unter Artikel 15 (unselbständige Arbeit) des DBA-Schweiz fallen (AÖFV Nr. 153/1992). Mithin kommt für einen schweizerischen Grenzgänger, der als Gesellschaftergeschäftsführer für seine österreichische GmbH tätig ist, die Grenzgängerregelung des Artikel 15 Abs. 4 DBA-Schweiz zur Anwendung. (EAS 1129 v. )