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Engagement eines deutschen Schauspielers für einen Werbespot
Schließt eine inländische Werbeagentur, die einen Werbespot im Inland produziert, mit einem bekannten deutschen Schauspieler eine vertragliche Vereinbarung über dessen Mitwirkung an diesem Werbespot, dann muß die Frage, ob der deutsche Schauspieler als "Künstler" im Sinn von Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland in Österreich tätig wird, in erster Linie nach österreichischem innerstaatlichen Recht beantwortet werden. Darnach geht bei einem freischaffenden Künstler die Künstlereigenschaft nicht dadurch verloren, daß das von ihm geschaffene Kunstwerk zu gewerblichen Zwecken verwendet wird (Abschn. 77 Abs. 3 ESt-RL 1984). Im allgemeinen wird daher davon auszugehen sein, daß die schauspielerische Mitwirkung eines als Künstler anerkannten Schauspielers an einem inländischen Werbespot eine künstlerische Tätigkeit darstellt, sodaß das DBA-Deutschland der Vornahme einer österreichischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG hinsichtlich der gezahlten Vergütungen nicht entgegensteht.
Sollte allerdings auf Grund des deutschen innerstaatlichen Steuerrechts das Abkommen auf deutscher Seite in gegenteiligem Sinn ausgelegt werden und folglich auf der Grundlage von Artikel 4 des Abkommens auch eine Bes...