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SWI 7, Juli 1997, Seite 284

Entsendung als Bauexperte nach Kasachstan

Wird ein bei einem österreichischen Arbeitgeber beschäftigter österreichischer Ingenieur von einer österreichischen Transportplanungs GmbH auf Grund eines Werkvertrages für 32 Tage als Bauexperte nach Kasachstan entsandt, um dort in Zusammenarbeit mit einem deutschen Beratungsunternehmen und unter teilweisem Kostenersatz seitens der EU im Eisenbahnbau beratend tätig zu werden, dann unterliegen die hiefür erzielten Einkünfte im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht der inländischen Besteuerung. Ob die vom österreichischen Arbeitgeber während dieser Auslandsentsendung fortgezahlten Bezüge angesichts der gewährten Dienstfreistellung nun als Entgelt von dritter Seite in bezug auf die werkvertraglich ausgeübte Bauexpertentätigkeit anzusehen sind oder doch weiter als lohnsteuerpflichtige Lohnfortzahlungen zu werten sind, setzt eingehendere Sachverhaltsermittlungen voraus und kann im ministeriellen EAS-Verfahren daher nicht beurteilt werden. Der Umstand, daß Lohnsteuer einbehalten worden ist, deutet eher auf den zweiten Tatbestand hin (wobei keine Anhaltspunkte erkennbar sind, daß ein Fall der Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG vorliegen könnte).

Die inländische Steuerpflicht würde selbst dann besteh...

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