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SWI 6, Juni 1997, Seite 275

EuGH: Leistungsort nach der 6. MWSt-RL bei Vermittlung von Pauschalreisen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom , Rs. C-260/95 DFDS A/S (UR 1997, 179) hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen die Tochtergesellschaft S. 276eines Reiseveranstalters als feste Einrichtung ihrer Muttergesellschaft gilt und daher von der Muttergesellschaft erbrachte Reiseleistungen im Ansässigkeitsstaat der Tochtergesellschaft der Umsatzbesteuerung unterliegen. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen den Commissioners of Customs & Excise des Vereinigten Königreichs und der dänischen Gesellschaft DFDS A/S, deren englische Tochtergesellschaft, die DFDS Ltd., im Namen der DFDS A/S im Vereinigten Königreich Pauschalreisen verkaufte. Mit den an den EuGH herangetragenen Fragen wollte das vorlegende Gericht wissen, unter welchen Voraussetzungen die Dienstleistungen, die ein Reiseveranstalter, der seinen Sitz in einem Mitgliedstaat hat, durch Vermittlung einer anderen Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat für Reisende erbringt, nach Art. 26 der 6. MWSt-RL in dem letztgenannten Staat der Mehrwertsteuer unterliegen.

In seinem Urteil führte der EuGH unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil , Rs. C-163/91 Van Ginkel, Slg. 1992 I-5723) zunächst aus, daß...

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