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Meistbegünstigungsklausel und EU-Recht
Hughes (BIFD 1997, 126 ff.) untersucht die Frage, ob die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet sind, Angehörigen anderer Mitgliedstaaten Meistbegünstigung zu gewähren. Die Existenz einer solchen Verpflichtung hätte auf dem Gebiet des DBA-Rechts zur Folge, daß sich ein Angehöriger eines Mitgliedstaates der EU zur Erlangung von Abkommensbegünstigungen auch auf für ihn günstigere Bestimmungen in von einem Mitgliedstaat der EU mit anderen Staaten als seinem Ansässigkeitsstaat abgeschlossenen DBA berufen könnte (vgl. dazu ausführlich Schuch in Gassner/Lang/ Lechner (Hrsg.), Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Recht, 1996, 101 ff.). Hughes argumentiert aufgrund der Entscheidungen des EuGH in den Rs. Schumacher und Wielockx, daß aus den Diskriminierungsverboten des EG-Vertrags insbesondere deshalb keine Meistbegünstigungsklausel abgeleitet werden könne, weil eine solche Meistbegünstigung dem Sinn von DBA als bilateralen Verträgen widerspreche. DBA seien nämlich nur darauf gerichtet, einen Interessenausgleich zwischen den beiden Vertragspartnern zu schaffen. Hughes kommt zu diesem Ergebnis, allerdings ohne auf die in der Literatur insbesondere von Rädler, Schuch und Wassermeyer dargelegten Argumente für eine Meistbegünstigung innerhalb der EU einzugehen.