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SWI 5, Mai 1997, Seite 226

EuGH: Erwerb und Besitz von Schuldverschreibungen keine unternehmerische Tätigkeit

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom Rs. C-80/95 Harnas & Helm CV (EWS 1997, 99) hatte sich der EuGH mit folgendem Sachverhalt zu beschäftigen: Die in den Niederlanden ansässige Kommanditgesellschaft Harnas & Helm war in der Zeit vom bis Inhaber von Aktien und Schuldverschreibungen, die von in den USA und in Kanada ansässigen Einrichtungen und Unternehmen ausgegeben worden waren. Harnas erhielt während dieser Zeit Dividenden bzw. Zinsen für diese Wertpapiere. 1984 und 1992 gewährte Harnas Darlehen an im Drittlandsgebiet ansässige Gesellschaften. In ihrer Umsatzsteuererklärung zog sich Harnas jene Vorsteuern für Vorleistungen ab, die mit der Darlehensgewährung zusammenhingen. Das Recht zum Vorsteuerabzug wurde von der zuständigen Finanzbehörde bestritten, bis der Rechtsstreit beim Hoge Raad der Nederlanden anhängig wurde. Dieser legte dem EuGH mehrere Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung von einzelnen Bestimmungen der 6. MWSt-RL zur Vorabentscheidung vor. Kernfrage war, ob der bloße Eigentumserwerb und Besitz von Schuldverschreibungen, die nicht einer anderen unternehmerischen Tätigkeit dienen, und der Zufluß des Ertrages aus diesen als wirtschaftliche Tätigkeit i. S. d. Art. 4 Abs. 2 der 6....

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