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30-km-Zone für deutsche Grenzgänger
(BMF) - Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach „Luftlinie" berechneten 30-km-Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. (EAS 1020 v. )