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EU-rechtliche Bedenken gegen § 5 KVG
IS SECTION 5 OF THE CAPITAL TRANSFER TAX ACT IN CONFORMITY WITH THE EU COMPANY TAXATION DIRECTIVE?
The Capital Transfer Tax Act includes capital contributions of shareholders and in certain cases also performances of third parties. Michael Kotschnigg takes a close look at these regulations in regard to the Company Taxation Directive of the EC. He has serious doubts about their conformity with this directive. The author's assumption is that the Company Taxation Directive supersedes parts of the Capital Transfer Taxation Act.
I. Innerstaatliche Rechtslage; Problemstellung
Das KVG erfaßt die Zufuhr von Eigenkapital an inländische Kapitalgesellschaften (vgl. § 4), insb. durch Leistungen von Gesellschaftern. Entscheidend ist die rechtliche Qualifikation als Gesellschafter, die auch eine kapitalmäßige Beteiligung voraussetzt, und sei es nur in Form eines Zwerganteils. Von diesem Konzept weicht das KVG insofern ab, als es auch bestimmte Vorgänge von Dritten erfaßt. Dies hängt damit zusammen, daß gemäß § 5 Abs. 2 solche Personen als Gesellschafter „gelten", denen die in § 5 Abs. 1 bezeichneten Gesellschaftsrechte (Genußrechte sowie gewinn- und liquidationserlösbedingte Forderungen) zustehen. Für Zwecke der GesSt kommen somit auch bloße Gläubiger als Gesellschafter in Betracht.
Seit dem EU-Beitri...