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Anfall einer schweizerischen Erbschaft
(BMF) - Erwirbt ein in Österreich ansässiger Erbe Geldvermögen von ca. 1,6 Mio. ATS von einer in der Schweiz ansässig gewesenen Erblasserin, dann ist dieser Erwerbsvorgang gemäß Artikel 7 i. V. m. Artikel 9 DBA-Schweiz in Österreich von der Erbschaftsbesteuerung freizustellen. Die ab dem Todestag dem österreichischen Erben zuzurechnenden Kapitalerträge unterliegen indessen der österreichischen Einkommensbesteuerung, wobei der österreichische Erbe gemäß Artikel 10 und Artikel 11 berechtigt ist, den 5% übersteigenden Teil der schweizerischen Verrechnungssteuer erstattet zu erhalten; der nicht rückerstattungsfähige Teil der schweizerischen Verrechnungssteuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. (EAS 1019 v. )