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SWI 5, Mai 1997, Seite 186

ÖSTERREICH: Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien frühestens 1998

Österreich und Slowenien haben sich zwar bereits im Herbst des Vorjahres inhaltlich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt, die Unterzeichnung des Vertrages verzögert sich aber erheblich. Laut Auskunft des Finanzministeriums gibt es unvorhergesehene Probleme bei der Textabstimmung für die unterschiedlichen Landessprachen, die eine Verzögerung von mehr als einem Jahr bewirken werden. Materiell steht das Abkommen, die Übersetzungsprobleme seien rein technischer Natur, betont das Finanzministerium. Das Doppelbesteuerungsabkommen muß nach Fertigstellung der Vertragstexte von beiden Ländern unterzeichnet und in beiden Landesparlamenten ratifiziert werden, sodaß es frühestens 1998 in Kraft treten werde können.

Ganz auzuschließen ist die Beschlußfassung noch im Jahr 1997 nicht, jedoch gilt dies als sehr unwahrscheinlich. Bei einer Ratifizierung im Jahr 1998 wird die konkrete Nutzung der Bestimmungen dann erst für das Geschäftsjahr 1999 möglich sein. Allerdings könnte für die Regelungen betreffend die Abzugsteuern (z. B. Gewinnbesteuerung) im Rahmen der Umsetzungsbestimmungen eine sofortige Nutzung ermöglicht werden, meint man im Finanzministerium.

Mit den anderen Nachfolgestaaten des e...

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