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SWI 4, April 1997, Seite 182

EU-Rat: Ermächtigung zur Einführung des Empfängerortprinzips bei Telekommunikationsleistungen durch Drittlandsunternehmer

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In Vorgriff auf eine Änderung der 6. MWSt-RL wurden alle 15 Mitgliedstaaten nach Art. 27 der 6. MWSt-RL ermächtigt, abweichend von der geltenden Regelung die Besteuerung beim steuerpflichtigen Abnehmer einer Telekommunikationsleistung nach dem Empfängerortprinzip vorzunehmen (vgl. Wiedow, IStR-Länderbericht 1997/5, 2).

Anmerkung: Nach der Novelle 1996 zum UStG 1994 fallen Telekommunikationsleistungen gemäß Art. 3 a Abs. 10 Z 13 UStG nunmehr unter die Katalogleistungen. Telekommunikationsleistungen unterliegen daher in jenen Fällen, in denen diese an Unternehmer erbracht werden, am Sitz des Empfängers der Umsatzsteuer.

Rubrik betreut von: Peter Haunold / Michael Tumpel / Christian Widhalm
Dr. Peter Haunold ist Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft und Lehrbeauftragter am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien. Dr. Michael Tumpel und Mag. Christian Widhalm sind Universitätsassistenten und Lehrbeauftragte am Institut für Recht der Wirtschaft der Universität Wien.
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