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SWI 4, April 1997, Seite 165

Konzerninterne Gewinnausschüttung unmittelbar nach deutscher Umgründung

(BMF) - Bereits unter EAS 997 wurde zum Ausdruck gebracht, daß durch das EUGH-Urteil vom , Rs. C-283/94, Denkavit, einerseits der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung mißbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen der EG-Mutter-Tochter-Richtlinie bestätigt erscheint; daß aber andererseits dann, wenn der Mißbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren ist.

Besteht daher für das über einen allfälligen Rückerstattungsantrag entscheidungsberechtigte Finanzamt kein Anlaß, daran zu zweifeln, daß die Mindestbeteiligungsfrist eingehalten werden wird und daß bei - einer derzeit unvorhersehbaren - Nichteinhaltung die Kapitalertragsteuer bei der österreichischen Tochtergesellschaft im Haftungsweg jederzeit eingebracht werden kann, dann wird die Steuerentlastung auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgenommen werden können. Denn bei richtlinienkonformer Interpretation von § 94 a EStG wird dieser Bestimmung in den gegenständlichen Aspekten keine über die Verhinderung von unberechtigten Steuerentlastungen hinausgehende Bedeutung beizumessen sein.

Wenn nun ein deutscher Konzern die Beteiligung an einer ös...

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