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Einkünfte einer inländischen Konzertdirektion aufgrund von Gastspielen deutscher Theater in der Schweiz
Verpflichtet sich eine österreichische Konzertdirektion gegenüber einer schweizerischen Theater- und Konzertgesellschaft dazu, daß ein deutsches Theater in einer schweizerischen Gemeinde eine Schauspielvorstellung gibt, dann dürfen nach Artikel 7 DBA-Schweiz die hiebei von dem österreichischen Unternehmen erzielten Einkünfte in der Schweiz nicht besteuert werden. Allerdings wird Artikel 7 nach seinem Absatz 9 insoweit S. 140unanwendbar, als eine andere Abkommensbestimmung eine anderweitige Zuteilung der Besteuerungsrechte vorsieht.
Artikel 17 des Abkommens sieht solcherart vor, daß die Einkünfte von Bühnenkünstlern ungeachtet des Artikels 7 in der Schweiz besteuert werden dürfen. Die Anwendbarkeit des Artikels 17 hängt hiebei nicht davon ab, ob die betreffenden Künstler in Österreich oder - wie im vorliegenden Fall - in Deutschland ansässig sind.
Nach dem letzten Satz des Art. 17 gilt dies auch für Einkünfte, die einer „anderen Person ...für die Tätigkeit des Künstlers" zufließen. Im vorliegenden Fall fließen die für die Theateraufführung gezahlten Vergütungen unstreitig nicht unmittelbar den Bühnenkünstlern, sondern einer „anderen Person", nämlich zunächst der österreichischen Konzertdire...